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Datenschutzerklärung

Stand 2026-10-13

Entwurf. In dieser Fassung fehlen noch Angaben, die erst nach der Gründung feststehen. Sie sind unten hervorgehoben.

1. Verantwortlicher

Campou UG (haftungsbeschränkt), Registergericht Amtsgericht UG, HRB UG, vertreten durch den Geschäftsführer Niklas Ostendorf, Höveringhausener Kirchweg 72, 49497 Mettingen E-Mail: support@campounet.com

Vollständige Angaben im Impressum.

2. Worum es geht

Campou ist ein soziales Netzwerk für Hochschulangehörige. Ein Konto bekommt nur, wer eine gültige Hochschul-E-Mail-Adresse besitzt. Inhalte sind grundsätzlich nur für Mitglieder desselben Campus sichtbar; diese Trennung wird nicht in der App, sondern auf Datenbankebene durchgesetzt.

3. Welche Daten wir verarbeiten

3.1 Konto und Profil

Erforderlich: Hochschul-E-Mail-Adresse, Geburtsdatum (zur Altersprüfung, siehe Abschnitt 6) und ein Nutzername, den du selbst wählst. Bis zur Wahl vergeben wir einen neutralen Platzhalter; dein echter Name wird dabei nicht verwendet.

Freiwillig: dein Name, Studiengang, Semester bzw. Studienjahr, Kurzbeschreibung, Profilbild, Links zu Profilen in anderen Netzwerken, Kurse, Interessen sowie kosmetische Einstellungen (Namensfarbe, Profilfarbe).

Angaben, die mehr verraten als sie sagen. Studiengang, Kurse und Kurzbeschreibung füllst du selbst aus, und sie sind für die Mitglieder deines Campus sichtbar, soweit dein Profil es zulässt (Abschnitt 7). Bedenke dabei: Aus einer solchen Angabe kann sich etwas ergeben, das besonders geschützt ist — etwa deine Religion, wenn dein Studiengang ein theologischer ist, oder deine Gesundheit, wenn du in der Kurzbeschreibung davon schreibst. Für solche Angaben gilt Art. 9 DSGVO: Wir verarbeiten sie nur, weil du sie selbst in dein Profil geschrieben hast, und nur, solange sie dort steht. Jedes dieser Felder kannst du jederzeit leeren; damit endet die Verarbeitung. Wir fragen keine dieser Angaben ab, keine ist Voraussetzung für die Nutzung, und wir leiten aus ihnen nichts ab — sie fließen nicht in Vorschläge und in keine Auswertung.

Seit dem 5. Oktober 2026 fragen wir dein Geschlecht nicht mehr. Es floss früher schwach in die Reihenfolge der Personenvorschläge ein und wurde nirgends angezeigt. Dafür musste es technisch für alle Mitglieder deines Campus lesbar sein — und das stand in keinem Verhältnis zu dem, was es gebracht hat. Die Angabe wurde mit allen gespeicherten Werten gelöscht, nicht nur ausgeblendet.

Dazu kommen deine Privatsphäre- und Benachrichtigungseinstellungen, der Zeitpunkt deiner letzten Aktivität (er steuert die Anzeige „zuletzt online" und, wenn du die Campus-Vertretung innehast, die 90-Tage-Frist aus Abschnitt 7 der Nutzungsbedingungen), der Zeitpunkt und die Fassung der von dir zugestimmten Nutzungsbedingungen sowie zwei Zeitstempel zur Hochschulzugehörigkeit: wann wir sie zuletzt bestätigt haben und, falls zutreffend, seit wann du Alumna oder Alumnus bist (siehe Abschnitt 5).

Wenn du eine Campou-Plus-Mitgliedschaft hast oder die Campus-Vertretung übernimmst, speichern wir zusätzlich, bis wann das jeweils gilt. Eine laufende Campus-Vertretung schaltet die Plus-Funktionen mit frei — dafür wird nichts zusätzlich gespeichert, es wird beim Zugriff geprüft. Beides ist ein sichtbares Merkmal an deinem Profil: Plus-Mitglieder und die Campus-Vertretung tragen ein Abzeichen neben ihrem Namen. Beide Angaben laufen von selbst ab; die Campus-Vertretung ist ein Amt auf Zeit.

3.2 Inhalte, die du erstellst

Beiträge, Kommentare, Likes, Umfrageteilnahmen, Stories und Highlights, Tagesfotos (die Doppelaufnahme aus Front- und Rückkamera), Direkt- und Gruppennachrichten samt Reaktionen, Marktplatz-Anzeigen einschließlich Wohnungsgesuchen und -angeboten, Einträge auf der Fundsachen-Pinnwand, Kursbewertungen, Beiträge im Hilfe-Bereich und im anonymen Campus-Board (Abschnitt 3.4a), dein persönlicher Stundenplan, Spielstände sowie deine Verbindungen, Lesezeichen, Blockierungen und engen Kontakte. Dazu Campus-Termine, die du anlegst, deine Zu- und Absagen dazu (für andere Mitglieder deines Campus sichtbar) und, wenn du die Campus-Vertretung innehast, die Information, welchen Termin du als Aushang oben angepinnt hast.

Wer deine Story gesehen hat. Zu jeder Story speichern wir, welche Mitglieder sie angesehen haben, mit Zeitpunkt. Diese Betrachterliste ist Teil der Funktion: Wer eine Story öffnet, erscheint darin. Sie ist nur für die Person sichtbar, die die Story veröffentlicht hat, und wird spätestens nach 90 Tagen gelöscht. Wenn du nicht in einer Betrachterliste erscheinen möchtest, öffne die Story nicht — anders als bei den Profilbesuchen (Abschnitt 8) lässt sich diese Anzeige nicht abschalten, weil sie den Kern der Funktion ausmacht.

Suche. Zu jedem Beitrag berechnen wir zusätzlich eine maschinelle Darstellung des Textes, mit der die Suche inhaltlich ähnliche Beiträge findet und nicht nur wortgleiche. Sie gehört zum Beitrag und wird mit ihm gelöscht.

Deine Kennzeichnungen am Beitrag. Zu jedem Beitrag speichern wir zwei Angaben, die du selbst machst: ob er ganz oder teilweise von einem KI-System stammt und ob er Werbung oder eine bezahlte Kooperation ist. Beide erscheinen sichtbar am Beitrag, auch wenn er weitergeleitet wird. Du kannst sie nachtragen, aber nicht selbst wieder entfernen — sonst ließe sich mit einem Etikett Reichweite sammeln und es danach abziehen. Rechtsgrundlage für das Speichern und Anzeigen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Nutzungsvertrags); für die Unwiderruflichkeit stützen wir uns zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — unser Interesse und das der übrigen Nutzenden daran, dass eine einmal abgegebene Pflichtangabe nach § 5a Abs. 4 UWG bzw. Art. 50 Abs. 4 KI-VO nicht wieder verschwindet. Dein Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO bleibt: Ist eine Angabe unzutreffend, nimmt die Moderation sie auf deine Nachricht an support@campounet.com oder auf Meldung hin ab, und du bekommst darüber eine Mitteilung mit Begründung.

3.3 Medien

Hochgeladene Bilder und Videos liegen in privaten Speicherbereichen (Profilbilder, Beitragsmedien, Anzeigenmedien, Story-Medien). Sie sind nicht über öffentliche Adressen abrufbar; die App erzeugt bei jedem Abruf kurzlebige, signierte Links.

Was beim Hochladen aus einem Bild entfernt wird. Bevor ein Bild hochgeladen wird, rechnet die App es auf dem Gerät neu und verkleinert es. Dabei gehen die Zusatzangaben verloren, die eine Kamera in eine Bilddatei schreibt — Gerätemodell, Aufnahmezeit und, sofern dein Gerät sie einträgt, der Aufnahmeort. Wir laden sie also nicht hoch und speichern sie nicht. Lässt sich ein Bild nicht neu rechnen, wird es nicht hochgeladen; die App sagt dir das. Bei Videos gibt es diese Umrechnung noch nicht — sie kommt mit der nächsten App-Fassung; bis dahin kann ein Video seine Aufnahmeangaben behalten. Campou fragt deinen Standort nicht ab und hat dafür keine Berechtigung.

Fotos und Dateien im Chat. Was du an eine Direkt- oder Gruppennachricht anhängst — Fotos sowie PDF-, Office- und Textdateien bis 20 MB —, liegt in einem eigenen privaten Speicherbereich. Abrufen können es die Mitglieder dieser Unterhaltung. Wird die Nachricht gemeldet, kann die zuständige Moderation den Anhang öffnen, um über die Meldung zu entscheiden. Das sind Beschäftigte von Campou oder Studierende deines Campus, die die Moderation dort übernommen haben. Löschst du die Nachricht, löschen wir die Datei mit; ebenso bei der Löschung deines Kontos. Solange eine Person deine Nachrichtenanfrage nicht angenommen hat, kannst du ihr noch keine Fotos oder Dateien schicken.

Kamera und Mikrofon. An drei Stellen nimmst du direkt in der App auf:

Ein Ton steckt außerdem in jedem Video, das du aus deiner Galerie hochlädst, egal ob als Beitrag oder als Story.

Aufgenommen wird nur, während du aufnimmst: Es gibt keine Aufnahme im Hintergrund, und eine Aufnahme verlässt dein Gerät erst, wenn du sie abschickst. Die Berechtigungen kannst du jederzeit in den Einstellungen deines Geräts zurücknehmen; für Stories bleibt dann der Weg über deine Galerie.

3.4 Anonyme Chats

Die App bietet Chaträume, in denen du gegenüber der anderen Person zunächst anonym bleibst. Uns gegenüber sind diese Nachrichten nicht anonym — sie sind deinem Konto zugeordnet, damit Missbrauch verfolgt werden kann. Das steht hier ausdrücklich, weil der Name sonst mehr verspricht, als er hält. Die Funktion steht erst ab 18 Jahren offen. Räume werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht, außer es gibt zu ihnen eine offene Meldung.

Im Chat könnt ihr euch vernetzen. Tippt nur eine Seite darauf, speichern wir das nur am Raum; die andere Person sieht dann den Hinweis, dass sich hier jemand vernetzen möchte, aber keinen Namen, und es entsteht keine Anfrage unter deinem Konto. Erst wenn beide getippt haben, legen wir die Verbindung an; ab dann seht ihr euch gegenseitig wie bei jeder anderen Verbindung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3.4a Anonymes Campus-Board

Auf Campus, für die wir es einschalten, gibt es ein Board: kurze Beiträge, die andere Mitglieder deines Campus lesen können, ohne dass dein Name daran steht. Statt deines Namens erscheint ein Pseudonym, das für jeden Beitrag neu gebildet wird — nicht eines je Person. Das ist Absicht: Ein gleichbleibendes Pseudonym wäre nach wenigen Beiträgen aufgelöst, weil wer über sein Seminar, seinen Wohnort und seinen Nebenjob schreibt, auch ohne Namen erkennbar ist.

Uns gegenüber sind diese Beiträge nicht anonym. Wir speichern zu jedem Beitrag, von welchem Konto er stammt — sonst ließe sich eine Meldung nicht verfolgen. Anderen Mitgliedern wird diese Zuordnung nicht angezeigt: Wer das Board liest, sieht ausschließlich Pseudonym, Text und Zeitpunkt; du selbst siehst sie ebenso wenig. Unsere Moderation kann sie sehen, wenn eine Meldung oder eine Prüfung es erfordert — sonst wäre keine Meldung zu bearbeiten. Dasselbe Verhältnis steht bei den anonymen Chats (Abschnitt 3.4).

Dazu kommen Melde- und Moderationsvermerke zu einem Beitrag. Beiträge werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht; liegt zu einem Beitrag eine offene Meldung vor, bleibt er, bis sie erledigt ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für das Board selbst und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die Zuordnung zum Konto — dasselbe Interesse wie bei den anonymen Chats: Ohne sie wäre keine Meldung wirksam.

3.4b Anonyme Fragen im Hilfe-Bereich

Eine Frage im Hilfe-Bereich kannst du anonym stellen. Sie erscheint dann ohne deinen Namen, und deine Antworten in dieser Frage ebenso. Uns gegenüber ist sie nicht anonym: Wir speichern getrennt von der Frage, von welchem Konto sie stammt — sonst ließe sich eine Meldung nicht verfolgen. Anderen Mitgliedern wird diese Zuordnung nicht angezeigt. Die Moderation deines Campus kann sie sehen, wenn die Frage oder eine deiner Antworten gemeldet wird. Die App sagt das beim Einschalten.

Deine anonymen Fragen sind in „Meine Daten herunterladen" enthalten. Löschst du eine Frage oder dein Konto, wird die Zuordnung mitgelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Frage selbst und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die Zuordnung zum Konto — dasselbe Interesse wie bei den anonymen Chats (3.4) und dem Board (3.4a).

3.5 Nachrichtenanfragen von fremden Personen

Schreibt dir jemand, mit dem du nicht verbunden bist, ist das zunächst eine Anfrage: Diese Person kann genau eine Nachricht schicken, und sie steht bei dir getrennt von deinen Unterhaltungen. Erst wenn du annimmst — ausdrücklich oder indem du antwortest — wird daraus ein gewöhnlicher Chat. Wir speichern dazu, wer gefragt hat und wann angenommen oder abgelehnt wurde, und wir zählen, wie viele offene Anfragen ein Konto in 24 Stunden stellt (höchstens zehn).

Lehnst du ab, merken wir uns das, damit dieselbe Person dich nicht erneut anfragen kann. Dieser Vermerk wird nach 90 Tagen automatisch entfernt; wer dauerhaft nicht schreiben können soll, blockierst du. Eine abgelehnte Anfrage bleibt für dich sichtbar — sonst könntest du ihren Inhalt danach nicht mehr melden.

Bist du unter 18, ist die Voreinstellung „nur Kontakte": Fremde erreichen dich gar nicht erst, bis du das selbst änderst. Diese Grenze wirkt auf dem Server, nicht nur in der App. Ebenso ist dein Profil zunächst nur für deine Verbindungen sichtbar, und die App schlägt dich Erwachsenen nicht als Person vor.

3.5a Lesestand in einer Unterhaltung

Zu jeder Unterhaltung speichern wir je Person den Zeitpunkt, bis zu dem sie zuletzt gelesen hat. Daraus entsteht zweierlei: deine eigene Ungelesen-Markierung und die Lesebestätigung („Gelesen") unter der Nachricht des Gegenübers.

Wer das sehen kann: die anderen Teilnehmenden derselben Unterhaltung — in einem Gruppenchat also alle darin, sonst die eine Person, mit der du schreibst. Niemand sonst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Eine Nachrichtenfunktion ohne Lesestand hätte weder eine Ungelesen-Markierung noch eine Lesebestätigung.

3.6 Nutzername

Deinen Nutzernamen kannst du alle 14 Tage einmal ändern. Wir speichern dafür den Zeitpunkt der letzten Änderung. Der Grund ist nicht Bequemlichkeit: Wer heute unter einem Namen schreibt und morgen unter dem nächsten, macht jede Meldung und jedes Wiedererkennen schwerer.

3.7 Profilbesuche

Wenn du es aktiv einschaltest, speichern wir, wessen Profil du besuchst und wer deines besucht. Standardmäßig ist das ausgeschaltet. Details in Abschnitt 8.

3.8 Sicherheit und Moderation

Meldungen, Moderationsentscheidungen samt Begründung, Widersprüche, Sperrvermerke, Fehlerberichte und Protokolldaten zu administrativen Vorgängen. Bei aktivierter Zwei-Faktor-Authentifizierung zusätzlich der Authentifizierungsfaktor sowie Prüfsummen deiner Wiederherstellungscodes (die Codes selbst speichern wir nicht).

Was die Moderation trotz Blockierung sieht. Blockierst du jemanden, verbergen sich eure Inhalte voreinander — seit dem 2. September auf Datenbankebene, nicht nur in der Anzeige. Für unser Betreiberpersonal gilt das nicht: Wer eine Meldung bearbeitet, muss auch das sehen können, was die Blockierung verdeckt — sonst verschwände mit ihr genau der Vorgang, um den es geht, und Blockieren wäre ein Werkzeug, um Beweise zu beseitigen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für Campus-Moderatorinnen und -Moderatoren, also Studierende mit Moderationsrolle, gilt diese Ausnahme nicht — den gemeldeten Inhalt selbst sehen sie allerdings in der Meldung.

Zwei Dinge, die dazugehören und unangenehm sind: Dieser Zugriff ist technisch nicht an eine offene Meldung gebunden — er besteht für die Konten des Betreiberpersonals dauerhaft, auch in deren privater Nutzung. Und er wird derzeit nicht protokolliert; unser Protokoll erfasst Maßnahmen, nicht das Lesen.

Entfernte Inhalte und Widersprüche. Entfernt die Moderation einen Inhalt, bewahren wir eine Kopie sechs Monate in einer Quarantäne auf, länger nur, solange ein Widerspruch dagegen offen ist. Sie dient zwei Dingen: Gibt die Moderation einem Widerspruch statt, kommt der Inhalt zurück; und bei Straftaten ist sie der Beleg. Bilder und Videos eines entfernten Inhalts sind in dieser Zeit für niemanden abrufbar, auch nicht für die Person, die sie hochgeladen hat.

Meldungen ohne Konto. Wer kein Konto hat, kann uns Inhalte per E-Mail an melden@campounet.com melden. Wir tragen die Meldung dann in unser Meldesystem ein, zusammen mit der E-Mail-Adresse der meldenden Person und dem Zeitpunkt, zu dem die Mail einging. Die Adresse brauchen wir, um den Eingang zu bestätigen und die Entscheidung mitzuteilen (Art. 16 Abs. 4 und 5 DSA, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO); beides verschicken wir über unseren Mail-Dienstleister von melden@. Danach behalten wir sie noch, um Rückfragen beantworten und belegen zu können, dass wir die Entscheidung mitgeteilt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Adresse sehen nur Personen aus der Moderation von Campou, die gemeldete Person nie. Sechs Monate nach der Entscheidung löschen wir sie automatisch, sobald das Ergebnis zugestellt ist oder der Versand endgültig gescheitert ist; die Mail im Postfach melden@ löschen wir zur selben Frist. Die Meldung selbst bleibt als Beleg (Abschnitt 13).

Was die meldende Person über die Entscheidung erfährt. Wer einen Inhalt meldet, bekommt von uns das Ergebnis mitgeteilt (Art. 16 Abs. 5 DSA): ob der Inhalt entfernt, herabgestuft oder gekennzeichnet wurde oder ob wir keine Maßnahme ergriffen haben. Richtet sich die Entscheidung gegen das Konto, erfährt eine meldende Person mit Konto, dass es verwarnt oder eingeschränkt wurde; wer ohne Konto gemeldet hat, erfährt nur, dass wir Maßnahmen gegenüber dem Konto ergriffen haben. Dauer und Begründung der Maßnahme erfährt die meldende Person nicht.

Eine zweite Ausnahme betrifft dich selbst. Bist du in einem Beitrag markiert, kannst du ihn sehen und melden — auch dann, wenn der Urheber dich blockiert hat. Anders ließe sich gegen ein Bild von dir nichts unternehmen: man kann nicht melden, was man nicht sieht. Hast du umgekehrt den Urheber blockiert, bleibt es bei deiner Entscheidung. Die Markierung selbst kannst du jederzeit von dir lösen; der Beitrag bleibt dann bestehen, deine Zuordnung dazu nicht.

Fehlerberichte entstehen entweder, weil du „Problem melden" benutzt, oder automatisch, wenn die App auf einen Fehler läuft. Übermittelt werden dabei deine Beschreibung, die Fehlermeldung, die technische Fehlerspur und die Angabe, ob du iOS, Android oder das Web benutzt. Wir übertragen dafür keine Geräte- oder Standortkennungen und lesen keine Inhalte aus, die du gerade offen hattest.

3.9 Käufe

Wenn du Campou Plus kaufst: Produkt, Betrag, Währung, Zahlungsweg und eine Vorgangskennung des Zahlungsdienstleisters sowie das Datum, bis zu dem die Funktionen freigeschaltet sind. Zahlungsdaten wie Kartennummern erhalten und speichern wir nicht — sie werden ausschließlich beim jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet.

Kaufen kann nur, wer angemeldet ist. Der Kauf entsteht auf unserem Server, nicht über einen Link: Wer du bist, lesen wir aus deiner Anmeldung, und die E-Mail-Adresse für den Beleg kommt aus deinem Konto. Einen Kaufweg ohne Anmeldung gibt es nicht.

Zahlungen, die zu keinem Konto passen. In zwei Fällen kann trotzdem eine Zahlung eingehen, der wir kein Konto zuordnen können: wenn ein Konto zwischen Bezahlen und Buchen gelöscht wird, oder wenn eine Zahlung über einen alten, vor dem 26. August 2026 verteilten Zahlungslink eintrifft. Damit die Zahlung dann nicht einfach verfällt, speichern wir die beim Bezahlen angegebene E-Mail-Adresse zusammen mit dem Kauf, bis sich jemand mit ihr anmeldet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: ohne diese Zuordnung könnten wir die bezahlte Leistung nicht erbringen. Wird der Kauf nach 12 Monaten nicht eingelöst, löschen wir den Eintrag; das Geld erstatten wir auf Anfrage an support@campounet.com.

3.10 Erinnerungen an Termine

Wenn du an einem Termin die Glocke stellst, speichern wir, wie lange vorher du erinnert werden möchtest. Der Eintrag gehört nur dir und ist für andere nicht sichtbar; nimmst du die Erinnerung zurück, wird er gelöscht.

3.11 Push-Benachrichtigungen

Ein Gerätekennzeichen für den Versand von Mitteilungen, sofern du sie erlaubst. Schaltest du Mitteilungen in den Einstellungen ab oder meldest du dich ab, löschen wir das Kennzeichen.

Eine Mitteilung nennt keine Person: Der Titel lautet neutral „Campou", der Text „Jemand hat dir eine Nachricht geschickt" und ähnlich. So steht auf einem gesperrten Bildschirm nicht, wer dir geschrieben oder dein Profil besucht hat. Wer es war, siehst du erst, wenn du die App öffnest. Auch ein Hinweis zu deinem Konto sagt auf dem Sperrbildschirm nur „Wichtiger Hinweis zu deinem Konto".

Einen einzelnen Chat stummschalten. In den Chat-Einstellungen kannst du für ein bestimmtes Gespräch Mitteilungen abstellen. Dafür speichern wir, dass dieses Gespräch für dich stummgeschaltet ist, mit dem Zeitpunkt. Wir brauchen diese Angabe, weil die Mitteilung auf unserem Server entsteht: Läge der Schalter nur auf deinem Gerät, erreichte er ihn nicht, und du bekämst die Mitteilung weiter. Rechtsgrundlage ist Art. 7 Abs. 3 DSGVO — eine Einwilligung widerrufen zu können heißt, dass der Widerruf auch wirkt.

Die andere Person erfährt es nicht. Nur dein Konto kann diese Angabe abrufen; für alle anderen ist sie nicht lesbar, auch nicht für die Person, mit der du schreibst. Hebst du die Stummschaltung auf, löschen wir die Angabe — wir halten nicht fest, dass sie einmal bestanden hat. Mit deinem Konto oder mit dem Gespräch verschwindet sie ebenfalls.

3.12 Anfragen ohne Konto

Wer beim ersten Öffnen einen noch nicht unterstützten Campus vorschlägt, übermittelt den Namen der Hochschule und optional eine E-Mail-Domain und eine Notiz. Ein Konto ist dafür nicht nötig.

3.13 Bewerbungen um die Campus-Vertretung und Anfragen von Fachschaften

Wer sich über das Formular auf campounet.com/vertretung meldet, übermittelt: Universität oder Hochschule, E-Mail-Adresse, Name und eine Antwort auf die Frage, wo die Leute an dieser Hochschule heute erfahren, was los ist. Freiwillig dazu: wo die Person schon für andere postet, und warum sie das Amt gern übernehmen würde. Bei Anfragen von Fachschaften, Hochschulgruppen und Vereinen tritt an die Stelle der Frage die Angabe, wer ihr seid.

Aus der E-Mail-Domain leiten wir automatisch ab, ob die Hochschule bei uns bereits freigeschaltet ist. Ein Konto ist für die Bewerbung nicht nötig — der Campus existiert zu diesem Zeitpunkt womöglich noch gar nicht.

Wir verwenden diese Angaben ausschließlich, um zu antworten und über die Vergabe zu entscheiden. Sie fließen nicht in Werbung, nicht in Empfehlungen und in kein Profil. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Schritte auf deine Anfrage hin) und, soweit es um unsere Entscheidung geht, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — unser Interesse, ein unbezahltes Amt an jemanden zu vergeben, der den eigenen Campus kennt.

3.14 Campus-Vertretung: Angebot, Zusage und Rückmeldungen

Wenn wir dir das Amt der Campus-Vertretung anbieten, speichern wir das Angebot mit Laufzeit, Ablaufdatum und dem Zeitpunkt, zu dem du es angenommen oder abgelehnt hast. Angebote, über die entschieden ist, löschen wir nach 90 Tagen.

Nimmst du an, halten wir Fassung und Zeitpunkt deiner Zusage fest. Das ist der Nachweis, dass und welchem Text du zugestimmt hast; ohne ihn könnten wir die Einbeziehung nicht belegen.

Solange das Amt läuft, kannst du uns über „Direkt an Campou" schreiben. Wir speichern deinen Text, deine Hochschule und den Zeitpunkt. Diese Rückmeldungen sind Produktarbeit: Was jemand vor einem Jahr geschrieben hat, ist oft der Grund, warum eine Funktion heute so aussieht. Deshalb behalten wir den Inhalt — den Personenbezug dagegen nicht: zwölf Monate nach der Bearbeitung trennen wir deinen Text von deinem Konto, spätestens zwölf Monate nach Eingang, falls wir ihn nie bearbeitet haben. Bitte nenne dort keine Namen anderer Personen; schreib, was fehlt, nicht wer.

Wir können dir antworten. Tun wir das, speichern wir unsere Antwort, den Zeitpunkt und wer bei uns geantwortet hat. Du siehst die Antwort in der App unter deiner Nachricht und bekommst eine Mitteilung darüber; wer bei uns geantwortet hat, siehst du nicht — dort steht Campou. Es gibt genau eine Antwort je Rückmeldung und keinen Verlauf hin und her. Das ist Absicht: Über diesen Weg dürfen wir dir keine Aufträge erteilen, und ein Kanal, der kein Gespräch zulässt, macht das schwerer. Jede Antwort wird zusätzlich in unserem Prüfprotokoll festgehalten.

Was die Trennung nach zwölf Monaten nicht umfasst: Im Prüfprotokoll steht weiterhin, dass es eine Antwort gab und an wen sie ging. Dieser Eintrag ist der Nachweis, dass wir dir keine inhaltlichen Vorgaben gemacht haben. Getrennt wird zunächst nur der Text von deinem Konto, nicht die Tatsache, dass wir miteinander geschrieben haben.

Auch dieser Eintrag läuft ab. Er liegt im Protokoll administrativer Vorgänge und wird zusammen mit ihm nach zwölf Monaten automatisch gelöscht (Abschnitt 13). Eine Amtszeit dauert sechs Monate; zwölf Monate decken sie und ein halbes Jahr darüber hinaus ab. Ein Protokolleintrag, der eine Person dauerhaft festhält, wäre selbst das Gegenteil dessen, was diese Erklärung sonst zusagt — der Nachweis rechtfertigt eine Frist, nicht die Ewigkeit.

3.15 Konten von Fachschaften, Hochschulgruppen, Vereinen und Einrichtungen

Bekommt eine Gruppe ein eigenes Konto (Abschnitt 2a der Nutzungsbedingungen), speichern wir dazu: die Art der Gruppe, eine Kontaktadresse, die Angaben für ihre eigene Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG (Name, Anschrift, vertretungsberechtigte Person), wann wir die Gruppe geprüft haben, bis wann ihre jährliche Bestätigung gilt und ob das Konto ruhend gestellt ist.

Dazu halten wir fest, wer das Konto führt: die verantwortliche Person und die weiteren Mitglieder, jeweils mit dem Zeitpunkt, seit wann — und, wenn jemand ausscheidet, ab wann nicht mehr. Bei einer Übergabe speichern wir, wer sie veranlasst hat und wann. Ohne das ließe sich später nicht sagen, wer für einen Beitrag einstand; ein Konto mit geteiltem Passwort und ohne benannte Personen wäre genau das Problem, das diese Angaben lösen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für das Konto selbst und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die Angaben zur Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG). Die Angaben zu den führenden Personen stützen wir auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — unser Interesse und das aller anderen daran, dass hinter einem Konto, das im Namen einer Gruppe auftritt, benannte Menschen stehen.

Gelöscht werden diese Angaben mit dem Konto der Gruppe; die Eintragung einer ausgeschiedenen Person bleibt bis dahin bestehen, weil sie belegt, wer in welchem Zeitraum verantwortlich war.

3.16 Einladungen

Nutzt du „Freunde einladen", erzeugen wir für dein Konto einen zufälligen Einladungscode (nicht deine Nutzerkennung). Meldet sich jemand mit diesem Code an, speichern wir, dass dieses Konto über deinen Code kam, und wann. Du siehst nur, wie viele Personen über deinen Link dazukamen, nie wer; die eingeladene Person sieht nicht, von wem der Code stammt. Es gibt keine Belohnung. Zweck ist zu messen, wie Campou wächst; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Zuordnung wird nach 12 Monaten gelöscht, mit dem eingeladenen Konto sofort; wird das einladende Konto gelöscht, bleibt nur der Vermerk „über eine Einladung".

3.16a Gruppen

Trittst du einer Gruppe bei — einem Tutorium, einer Arbeitsgemeinschaft, einem Club oder einer frei benannten Gruppe —, speichern wir, dass du Mitglied bist, und deine Rolle (Leitung oder Mitglied).

Wer das sehen kann, entscheidet die Gruppe. Auf der Gruppenseite steht, woran du bist: Mitglieder für den Campus sichtbar oder Mitglieder nur für Mitglieder sichtbar. Die Voreinstellung ist der Campus; die Leitung kann die Liste schließen. Ausgenommen sind in beiden Fällen Personen, die du blockiert hast oder die dich blockiert haben.

Warum das wichtig sein kann: Heißt eine Gruppe nach einer Religion, einer politischen Überzeugung, einer Gewerkschaft oder einer sexuellen Orientierung, sagt die Mitgliedschaft etwas über dich, das besonders geschützt ist (Art. 9 DSGVO). Wir verarbeiten eine solche Angabe nur, weil du selbst beigetreten bist, und nur, solange du Mitglied bist — und du siehst vor dem Beitritt, wie weit die Liste reicht. Du kannst jede Gruppe jederzeit verlassen.

Wenn du eine Gruppe verlässt, halten wir fest, dass und wann du sie verlassen hast. Niemand kann das abfragen — weder die Gruppe noch ihre Leitung noch wir über die App; die Angabe wird ausschließlich innerhalb des Servers geprüft. Sie trägt die Entscheidung, ob du erneut aufgenommen oder eingeladen werden kannst, denn sonst ließe sich ein Austritt durch sofortiges Wiedereintreten entwerten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Gelöscht wird sie mit der Gruppe oder mit deinem Konto.

3.17 Studium und Lernen

Dein Studienverlauf bleibt auf deinem Gerät. Module, Noten, Versuche, Leistungspunkte, deine Zielnote und die Klausurtermine unter „Mein Studium" speichert die App nur auf deinem Gerät. Sie werden nicht an uns übertragen, auch nicht in Mitteilungen; wir können sie nicht sehen. Zwei Ausnahmen löst du selbst aus: Setzt du für einen Kurs einen Lernwunsch, übernimmt die App deinen Klausurtermin aus „Mein Studium" vorbefüllt in den Wunsch — du kannst ihn dort entfernen, und übertragen wird er erst, wenn du speicherst (siehe „Lernpartner suchen"). Und in der Nutzungsstatistik erfahren wir, dass du eine Funktion von „Mein Studium" benutzt hast, etwa dass du einen Klausurtermin eingetragen hast — nie welchen, für welchen Kurs oder mit welcher Note. Wenn du „Verlauf exportieren" nutzt, gibst du deinen Verlauf selbst als Text weiter, an wen du willst. Wie lange er bleibt, steht in Abschnitt 18.

Zu deinen Klausurterminen plant die App auf deinem Gerät Erinnerungen 14, 3 und 1 Tag vorher, jeweils um 9 Uhr. Sie nennen das Kurskürzel, nie eine Note. Weil sie auf dem Sperrbildschirm erscheinen können, kannst du sie in den Mitteilungs-Einstellungen abschalten. Ein Push-Dienst ist daran nicht beteiligt.

Leistungsübersicht aus dem Portal einfügen. Unter „Verlauf und Noten" kannst du mit „Aus dem Portal einfügen" die Leistungsübersicht aus dem Studierendenportal deiner Hochschule als Text einfügen, die du dort selbst markiert und kopiert hast. Die App liest diesen Text nur auf deinem Gerät, zeigt dir eine Vorschau und übernimmt nur die Leistungen, die du dort auswählst — je Leistung Modulnummer, Titel, Semester, Zustand (etwa bestanden), Note und Versuch; die Leistungspunkte trägst du selbst ein. Übernommenes landet in deinem Studienverlauf auf dem Gerät. Den eingefügten Text selbst speichern wir nicht, weder auf deinem Gerät noch bei uns, und er wird nicht an uns übertragen; schließt du die Vorschau, ist er verworfen. Die Zwischenablage liest die App nur, wenn du auf „Aus Zwischenablage einfügen" tippst, sonst nie. Was du kopiert hast, bleibt in der Zwischenablage deines Geräts, bis du etwas anderes kopierst oder sie leerst. Nach der Übernahme weist die App dich darauf hin und bietet dir an, die Zwischenablage zu leeren. Einen Verlauf der Zwischenablage, den dein Gerät oder deine Tastatur führt, erreicht die App nicht. Einen Zugang zum Portal braucht die App dafür nicht, und sie fragt nie nach deinem Hochschul-Passwort. Der Schnitt, den die App daraus rechnet, ist eine Rechenhilfe, keine amtliche Auskunft; verbindlich ist, was dein Prüfungsamt feststellt.

Kurse suchen und selbst anlegen. Dein Campus hat einen Kurskatalog mit Nummer und Titel; wenn du einen Kurs zu deinem Profil hinzufügst, suchst du darin. Findest du einen Kurs nicht, legst du ihn selbst an — Nummer und Titel sind dann für alle an deinem Campus sichtbar und bleiben im Katalog, auch wenn du den Kurs später aus deinem Profil nimmst. Der Katalog gehört dem Campus, nicht dir; andernfalls verlören alle anderen ihren Kurs, sobald eine einzelne Person geht.

Wer einen Kurs angelegt hat, halten wir fest. Diesen Vermerk sieht nur die Moderation, nie andere Studierende; er ist ausschließlich Beleg und Spur für den Fall, dass ein Titel gemeldet wird. Du selbst bekommst ihn über „Meine Daten herunterladen" (siehe unten). Löschst du dein Konto, entfernen wir den Vermerk — der Kurs selbst bleibt dem Campus erhalten.

„x hier". Neben einem Kurs steht in der Suche, wie viele Personen deines Campus ihn im Profil haben. Diese Zahl erscheint erst ab drei Personen — darunter steht nur, dass der Kurs neu ist —, und gezählt wird genau die Menge, die dir die Kommilitonen-Liste zu diesem Kurs auch namentlich zeigt: derselbe Campus, kein gesperrtes Konto, keine Blockierung in einer der beiden Richtungen, und dein Profil darf die Person sehen. Dich selbst zählen wir nicht mit. Auch die Reihenfolge der Treffer richtet sich nach dieser gefilterten Zahl, nicht nach der ungefilterten. Namen oder Kennungen gibt die Suche nie heraus.

Warum hier keine Altersgrenze gilt. Bei Lernwünschen und Lern-Sessions zeigen wir Minderjährige nur Minderjährigen (Abschnitt 7). Für diese Zahl haben wir die Altersgrenze bewusst nicht gesetzt: Zählte sie eine andere Menge als die Liste daneben, wäre die Differenz selbst die Auskunft — „drei hier, aber ich sehe nur zwei" hieße, dass die dritte Person einer anderen Altersgruppe angehört, und zwar über einen Kurs, dessen Teilnehmende man namentlich vor sich hat. Die Grenze würde hier also mehr über einzelne, namentlich bekannte Personen verraten, als sie schützt. Die Zahl ist ein Aggregat über Menschen, die dir die App ohnehin mit Namen zeigt; sie gibt nichts preis, was du nicht schon sehen darfst.

Lernpartner suchen. Setzt du auf einer Kurs-Seite „Ich suche Lernpartner", speichern wir auf unserem Server: den Kurs, dein Ziel in eigenen Worten (freiwillig, höchstens 200 Zeichen), Format, Wochentage, Gruppengröße und — wenn du ihn angibst — deinen Klausurtermin. Steht in „Mein Studium" schon ein Termin für den Kurs, trägt die App ihn vor; du kannst ihn entfernen, und übertragen wird er erst, wenn du speicherst. Das sehen andere, die denselben Kurs in ihrem Profil haben, an deinem Campus sind und in deiner Altersgruppe sind (siehe Abschnitt 7). Kommt jemand neu dazu, bekommst du höchstens einmal am Tag je Kurs die Mitteilung „Jemand aus deinem Kurs sucht Lernpartner" — sie nennt niemanden. Dein Wunsch endet am Tag nach der Klausur, spätestens sechs Wochen nachdem du ihn zuletzt gespeichert hast; du kannst ihn jederzeit zurücknehmen.

Lern-Session. Startest du mit „Ich lerne gerade — wer kommt mit?" eine Session, speichern wir den Kurs, den Ort, den du selbst hineinschreibst (höchstens 80 Zeichen), bis wann du lernst (höchstens sechs Stunden) und wie viele Plätze frei sind. Die App fragt dafür nie deinen Standort ab. Lern-Sessions gibt es vorerst erst ab 18, nach dem Geburtsdatum in deinem Konto; ohne Geburtsdatum nicht. Sichtbar ist die Session für dieselben Personen wie ein Lernwunsch, soweit sie nach ihrem Geburtsdatum 18 oder älter sind. Sie endet von selbst, und wir löschen sie danach innerhalb einer Stunde; beendest du sie vorher, sofort. Du hast höchstens eine Session gleichzeitig. Wir schicken dazu niemandem eine Mitteilung.

Schreib als Ort nur, was du auch einem Fremden aus deinem Kurs sagen würdest — etwa „Bibliothek, 2. Stock" —, keine Wohnadresse.

Einladungscode einer Lerngruppe zum Kurs. Jede Lerngruppe zu einem Kurs hat einen Code, der jeden Tag neu ist. Ruft ein Mitglied ihn zum ersten Mal an einem Tag ab, entsteht er; wir speichern dazu die Gruppe, den Tag, den Code und wer ihn ausgelöst hat. Einlösen kann ihn nur, wer denselben Campus im Profil hat wie die Gruppe. Der Code von gestern funktioniert nicht mehr; die Zeile dazu löschen wir nach zwei Tagen. Wer einen Code einlöst, tritt der Gruppe bei, und der Kurs wandert in sein Profil — sonst wäre die Gruppe für ihn nicht wieder auffindbar.

Wer eine Lerngruppe umbenannt hat. Eine Lerngruppe zum Kurs hat keine Leitung; jedes Mitglied darf ihren Namen und ihre Beschreibung ändern (den Kurs selbst nicht — der gehört dem Katalog). Damit für einen Namen, den der ganze Campus sieht, auch jemand einsteht, speichern wir zu jeder Änderung die Gruppe, das Konto und den Zeitpunkt. Wir brauchen das für zweierlei: Es begrenzt, wie oft jemand umbenennen kann (höchstens zehnmal am Tag), und es sagt uns, an wen eine Begründung geht, wenn ein Name gemeldet und entfernt wird — ohne das träfe eine Entscheidung niemanden, und du könntest ihr nicht widersprechen. Wir löschen diese Einträge nach 90 Tagen. Hat die Moderation einen Namen entfernt, kann ihn niemand einfach neu setzen; dagegen hilft der Widerspruch, nicht das Umbenennen.

Mitmachen und Anschreiben. „Zusammen lernen" und „Mitmachen" schicken der anderen Person eine gewöhnliche Nachricht — seid ihr verbunden, direkt, sonst als Nachrichtenanfrage (Abschnitt 3.5). Sie nennt den Kurs, bei einer Session auch die Uhrzeit, bis zu der sie läuft; den Ort übernimmt die Nachricht nicht. Sie bleibt im Chat wie jede andere. Ein Standort wird nie geteilt.

Melden. Ziel und Ort sind Freitexte und deshalb meldbar. Entfernt die Moderation einen solchen Text, leert sie nur ihn; Kurs, Termin, Zeiten und Plätze bleiben. Ist die Session oder der Wunsch schon abgelaufen, gibt es nichts mehr zu entfernen; die Moderation entscheidet dann ohne diese Maßnahme. Als Beleg für die Entscheidung und einen Widerspruch speichern wir den gemeldeten Text mit diesen Angaben (Abschnitt 3.8).

Auch der Titel eines Kurses im Katalog ist meldbar — er ist Freitext und für den ganzen Campus sichtbar. Die Moderation löscht den Kurs dann nicht, sondern setzt den Titel auf die Kursnummer zurück; sonst verlören alle, die den Kurs im Profil führen, ihn mitsamt Kurs-Seite, Lernwunsch und Session. Der alte Titel bleibt als Beleg für Entscheidung und Widerspruch (Abschnitt 3.8). Wer den Titel geschrieben hat, bekommt die Entscheidung mit Begründung und kann ihr widersprechen. Trägt eine Katalogzeile diesen Vermerk nicht — sie stammt dann aus dem Katalog, den wir selbst für den Campus angelegt haben —, greift die Maßnahme trotzdem; eine Begründung gibt es dann an niemanden, und das Ergebnis erhält die Person, die gemeldet hat.

Ein falsch geschriebener Titel ist kein Verstoß, und niemand — auch die anlegende Person nicht — kann ihn in der App nachträglich ändern; sonst ließe er sich umschreiben, nachdem andere den Kurs im Profil führen. Schreib uns dafür an support@campounet.com. Wir haben heute zwei Wege, und beide sagen wir dir offen: Die Moderation kann den Titel auf die Kursnummer zurücksetzen — dann steht dort nichts Falsches mehr, aber auch kein richtiger Titel. Oder wir legen die Katalogzeile neu an; dann trägt sie den richtigen Titel, ist aber technisch eine neue Zeile. Laufende Meldungen über die alte Zeile gehen dabei ins Leere, und der Vermerk, wer den Kurs angelegt hat, entfällt. Eine Bearbeitung des Titels an Ort und Stelle gibt es bis auf Weiteres nicht; dein Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO erfüllen wir deshalb auf einem dieser beiden Wege.

„Meine Daten herunterladen" (Abschnitt 15) enthält deine Lernwünsche, deine laufende Session und die Kurse, die du selbst angelegt hast — Campus, Nummer, Titel und Zeitpunkt. Damit bekommst du auch den Vermerk, den in der App sonst nur die Moderation sieht. Nicht enthalten sind kurzlebige Zähler, mit denen wir begrenzen, wie oft du am Tag ändern, starten oder einen Kurs anlegen kannst und wie oft deswegen Mitteilungen gehen (deine Kennung, der Zeitpunkt und bei Mitteilungen der Kurs; nach zwei bis acht Tagen gelöscht).

Rechtsgrundlage für Lernwunsch und Session ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, ebenso für den Kurskatalog und die Suche darin; für die Zähler, den Vermerk „wer hat den Kurs angelegt" und die Meldebelege lit. f (Abschnitt 4).

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen

ZweckRechtsgrundlageBei berechtigtem Interesse: welches
Konto, Profil, Inhalte, Nachrichten, Marktplatz, Termine, Spiele — der Dienst selbstArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)–
Verkauf und Verwaltung von Campou PlusArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)–
Nachweis, wann du welcher Fassung der Nutzungsbedingungen zugestimmt hastArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Vertrags) und lit. f DSGVOBelegen zu können, welcher Text zwischen uns gilt — ohne diesen Nachweis wäre im Streitfall offen, worauf wir uns beide berufen (§ 305 Abs. 2 BGB)
Bestätigung der Hochschulzugehörigkeit und ihrer Aktualität (18 Monate)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO–
Sortierung von Feed, Suche und PersonenvorschlägenArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO–
Anonymes Campus-Board: Anzeige unter PseudonymArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die Zuordnung zum Konto lit. f DSGVOOhne die Zuordnung wäre ein Beitrag im Board nicht meldbar und die Regeln dort nicht durchsetzbar
Sicherheit, Moderation, Missbrauchs- und BetrugsabwehrArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOEin Campus-Netzwerk, in dem Belästigung, Betrug im Marktplatz und Mehrfachkonten verfolgt werden können — ohne Zuordnung von Inhalten zu Konten wäre keine Meldung wirksam
Schutz vor dem Ausforschen: wie oft du fremde Personen fragst, ob sie Nachrichten annehmen (24 Stunden)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOMinderjährige nehmen von sich aus nur Nachrichten von Kontakten an; ohne eine Grenze ließe sich aus vielen Anfragen ablesen, wer minderjährig ist (Art. 28 DSA). Gespeichert wird nur, wen du in den letzten 24 Stunden gefragt hast, und niemand außer der automatischen Prüfung sieht es
Fehlerberichte und AbsturzdatenArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOEine funktionierende App; Fehler lassen sich sonst nicht nachvollziehen
Nutzungsstatistik: welche Funktionen benutzt werden und ob jemand wiederkommtArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOZu erkennen, welche Funktionen tragen und wo Menschen abbrechen — ohne das lässt sich eine App nicht verbessern. Festgehalten wird der Name des Ereignisses (z. B. „Beitrag erstellt", „Schritt der Einrichtung gesehen oder übersprungen", „Mitteilung geöffnet" mit ihrer Art, „Einladung geteilt", „Lernwunsch angelegt", „Klausurtermin eingetragen", „Lern-Session gestartet", „bei einer Lern-Session mitgemacht", „Leistungsübersicht aus dem Portal eingefügt" — nur, dass es geschah, nie der Kurs, der Ort, der Termin, eine Note oder der eingefügte Text), dein Konto, dein Campus und der Zeitpunkt — keine Inhalte, keine Suchbegriffe, keine Texte; Zusatzangaben sind nur feste Kurzwörter. Für die Auswertung zählen wir außerdem die Zeitpunkte von Nachrichten, Kommentaren, Verbindungsanfragen und -annahmen, Antworten in der Hilfe, anonymen Chats und der Bestätigung deiner E-Mail-Adresse. Ausgewertet wird nur in Summen je Woche und Campus; sehen können sie nur Administratoren von Campou. Kein Drittanbieter, keine Werbekennung, kein Abgleich mit anderen Apps. Die Einzelzeilen werden nach 90 Tagen gelöscht
Anzeigen nach Campus und Land ausspielenArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOFinanzierung des kostenlosen Zugangs, ohne Nutzungsprofile zu bilden (siehe Abschnitt 9)
Zielgruppenbeschreibung für Werbepartner (Häufigkeitsverteilungen je Campus)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Vereinbarkeit nach Art. 6 Abs. 4 DSGVONachweisbare Reichweite gegenüber Werbepartnern; es werden nur Verteilungen berechnet, keine Einzelangaben weitergegeben
Profilbesucher-FunktionArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, jederzeit widerrufbar)–
Mitteilung bei einem Profilbesuch, ohne Campou Plus mit Hinweis auf Campou PlusArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung über den Schalter in den Mitteilungs-Einstellungen, jederzeit widerrufbar)–
Push-Benachrichtigungen und das dafür nötige GerätekennzeichenArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG (Zugriff auf eine Information in deinem Gerät)–
Einen einzelnen Chat stummschalten (Gespräch und Zeitpunkt)Art. 7 Abs. 3 DSGVO — damit der Widerruf für dieses Gespräch auch wirkt; die Mitteilung entsteht auf dem ServerEin Schalter, der nur auf dem Gerät liegt, erreicht den Server nicht. Nur dein Konto kann die Angabe lesen
Altersprüfung, gesetzliche Pflichten (u. a. DSA, Steuerrecht)Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO–
Meldungen ohne Konto: Eingang bestätigen und Entscheidung mitteilen (E-Mail-Adresse der meldenden Person)Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 Abs. 4 und 5 DSA; für die Aufbewahrung nach der Mitteilung lit. f DSGVONach der Mitteilung: Rückfragen beantworten und belegen zu können, dass wir die Entscheidung mitgeteilt haben
Quarantäne entfernter Inhalte (Kopie für Widerspruch und Beweissicherung)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; für die Mitteilung an Behörden bei Gefahr für Leib und Leben lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 18 DSAEine Entscheidung rückgängig machen zu können, wenn ein Widerspruch Erfolg hat, und bei Straftaten den Beleg nicht zu verlieren
Angebot, Vergabe und Verwaltung der Campus-VertretungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)–
Nachweis, wann du welcher Fassung deiner Zusage als Campus-Vertretung zugestimmt hastArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und lit. f DSGVODasselbe für das Amt: Welche Fassung galt, entscheidet, woran du gebunden bist
Rückmeldungen der Campus-Vertretung an uns („Direkt an Campou")Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOEine App, die sich an dem ausrichtet, was an den Hochschulen wirklich fehlt; nach zwölf Monaten trennen wir den Text vom Konto
Unsere Antwort auf eine RückmeldungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)–
Nachweis im Prüfprotokoll, dass wir der Campus-Vertretung keine inhaltlichen Vorgaben gemacht habenArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOBelegen zu können, dass die Vertretung nicht unserer Aufsicht untersteht — davon hängt ab, ob wir für ihre Beiträge wie für eigene einstehen (Art. 6 Abs. 2 DSA)
Bewerbungen um die Campus-Vertretung und Anfragen von FachschaftenArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Schritte auf deine Anfrage hin)–
Konten von Fachschaften und Gruppen: Konto, Kontakt, jährliche BestätigungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO–
Angaben zur Anbieterkennzeichnung einer Gruppe (§ 5 DDG)Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO–
Wer ein Gruppenkonto führt (verantwortliche Person, Mitglieder, Übergaben)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOHinter einem Konto, das im Namen einer Gruppe auftritt und ein geteiltes Passwort hat, müssen benannte Menschen stehen — sonst steht für seine Inhalte niemand ein
Kurskatalog des Campus: Kurse suchen, selbst anlegen und im Profil führen, einschließlich der Angabe „x hier"Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)–
Vermerk, wer einen Kurs angelegt hat, und Zählspur über das AnlegenArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOEin Titel im Katalog ist für den ganzen Campus sichtbar; ohne den Vermerk wäre eine Meldung darüber nicht zu bearbeiten, und ohne die Zählspur ließe sich der Katalog zuschütten. Den Vermerk sieht nur die Moderation, nie andere Studierende; mit der Löschung deines Kontos entfällt er
Lernwunsch und Lern-Session: anzeigen, wer im selben Kurs lernen will oder gerade lerntArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)–
Begrenzen, wie oft ein Lernwunsch geändert oder eine Lern-Session gestartet werden kann und wie oft deswegen Mitteilungen gehenArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVONiemand soll seinen Kurs mit Wünschen oder Mitteilungen überfluten können; ohne einen kurzen Zähler je Konto ließe sich das nicht begrenzen
Bewertungen von Lehrveranstaltungen, soweit sie eine namentlich genannte Person betreffenArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVOMeinungsaustausch Studierender über Lehre; Einzelheiten und Widerspruchsweg in Abschnitt 10

5. Hochschul-Verifizierung und Anmeldung

Die Registrierung ist nur mit einer Hochschul-E-Mail-Adresse möglich; andere Adressen werden serverseitig abgewiesen. Für Mitarbeitende gibt es eine gesondert freigeschaltete Liste. Die Anmeldung erfolgt per Einmalcode an deine E-Mail-Adresse oder per Passwort. Optional kannst du eine Zwei-Faktor-Authentifizierung über eine Authenticator-App einschalten.

Die Zugehörigkeit ist keine Dauerangabe, sondern eine Frische. Ob jemand noch eingeschrieben ist, erfährt Campou nie — das weiß nur die Hochschule. Wir speichern deshalb nur, wann wir zuletzt bestätigt haben, dass du dein Hochschulpostfach erreichst. Eine Anmeldung per Einmalcode bestätigt das und frischt den Zeitstempel auf — dafür muss die Code-Anmeldung höchstens zehn Minuten her sein; eine Anmeldung per Passwort frischt bewusst gar nicht auf.

Was nach 18 Monaten ohne Bestätigung passiert — und was nicht. Liegt die letzte Bestätigung länger zurück, kannst du keine neuen Gespräche mit Personen beginnen, mit denen du nicht verbunden bist, und den anonymen Chat nicht mehr nutzen. Alles andere bleibt: Du liest weiter, du antwortest weiter, bestehende Gespräche laufen weiter, deine Beiträge und dein Profil bleiben. Wer mit dir verbunden ist, kann dich weiterhin anschreiben und du ihn.

Der Grund für diese Grenze ist nicht Misstrauen, sondern ein bestimmtes Risiko: dass jemand ohne echte Bindung zum Campus Erstsemester anschreibt. Sie ist deshalb so eng gezogen, dass sie genau das trifft — und in zehn Sekunden wieder weg ist, sobald du dich einmal per Code anmeldest.

Der Wechsel auf eine private Adresse ist der Übergang in den Alumni-Status; wir speichern dann zusätzlich, seit wann er gilt. Dafür gibt es zwei Wege, und es lohnt sich, den ersten zu nehmen:

Deshalb der Rat: Stell die Adresse um, bevor dein Postfach abläuft.

Angemeldete Geräte

Wenn du dich anmeldest, entsteht eine Sitzung. Zu ihr wird gespeichert: eine Kennung deines Geräts (die Angabe, die dein Gerät beim Verbinden mitschickt — in der Anzeige machen wir daraus ein Wort wie „iPhone" oder „Windows"), die IP-Adresse, der Zeitpunkt der Anmeldung, der Zeitpunkt der letzten Nutzung und ob du dich mit zweitem Faktor angemeldet hast. Diese Angaben entstehen technisch bei jeder Anmeldung und liegen bei unserem Auftragsverarbeiter in der EU (Abschnitt 11).

In den Einstellungen unter „Wo du angemeldet bist" siehst du diese Sitzungen selbst und kannst jedes andere Gerät einzeln beenden oder alle anderen auf einmal; dieses Gerät meldest du über „Abmelden" in den Einstellungen ab. Der Zweck ist die Sicherheit deines Kontos: Nur hier erfährst du überhaupt, welche Geräte gerade angemeldet sind. Eine Passwortänderung beendet zwar ebenfalls jede andere Sitzung — aber sie sagt dir nicht, welche Geräte das waren, und sie trifft immer alle auf einmal. Hier beendest du gezielt das eine, das du nicht wiedererkennst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (ein sicherer Zugang gehört zu dem, was wir dir schulden) zusammen mit Art. 32 DSGVO.

Die angezeigte IP-Adresse ist nicht immer deine. Greift jemand anderes auf dein Konto zu, ist es seine — und genau daran erkennst du den fremden Zugriff. Wir zeigen sie vollständig und kürzen sie nicht, weil sich die Frage „war ich das?" sonst nicht beantworten ließe. Rechtsgrundlage ist insoweit das berechtigte Interesse an der Sicherheit des Kontos (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Bei einem geteilten Konto zeigen wir keine IP-Adressen. Konten von Fachschaften, Hochschulgruppen, Vereinen und Einrichtungen (Verzeichnis Nr. 14) werden von mehreren Personen benutzt; dort wäre die IP-Adresse einer Sitzung nicht deine eigene, sondern die einer anderen Person. Gerätekennung und Zeitpunkte bleiben sichtbar. Für die Campus-Vertretung gilt das nicht — sie ist ein Amt auf einem persönlichen Konto, keine gemeinsame Anmeldung.

Wie schnell das Beenden wirkt. Das beendete Gerät kann seinen Zugang nicht erneuern. Mit dem Zugang, den es bereits hat, arbeitet es allerdings noch bis zu einer Stunde weiter; danach nicht mehr. Die App sagt das auch so. Anmelden kann sich jemand, der dein Passwort kennt, danach trotzdem wieder — wenn du ein Gerät nicht wiedererkennst, ändere deshalb zusätzlich dein Passwort.

Auskunft. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO über deine angemeldeten Geräte erhältst du über diese Fläche; im Datei-Export („Meine Daten herunterladen", Abschnitt 15) sind Sitzungen nicht enthalten. Jedes Beenden vermerken wir in unserem internen Prüfprotokoll, damit im Streitfall nachvollziehbar bleibt, dass es aus dem Konto selbst ausgelöst wurde.

6. Mindestalter und Pflichtangaben

Campou richtet sich an Personen ab 16 Jahren. Bei der Registrierung wird dein Geburtsdatum abgefragt und serverseitig geprüft; jüngere Personen werden abgewiesen. Das Geburtsdatum wird gespeichert, um die Prüfung nachvollziehbar zu halten und um die Funktionen zu sperren, die erst ab 18 offenstehen (Profilbesucher, anonyme Chats, Campus-Vertretung, Lern-Sessions). Es ist für andere Nutzende nicht sichtbar.

Wenn dein Geburtsdatum falsch gespeichert ist. In der App lässt es sich nicht ändern — sonst wäre die Altersprüfung wertlos. Berichtigen kannst du es trotzdem, über support@campounet.com (Art. 16 DSGVO). Dabei gilt:

Wenn du unter 18 bist, starten zwei Einstellungen enger. Dein Profil ist zunächst nur für deine Verbindungen vollständig sichtbar, und Nachrichtenanfragen kannst du zunächst nur von Verbindungen bekommen. Beides sind Voreinstellungen, keine Sperren — du änderst sie jederzeit selbst in den Einstellungen. Und sie springen an deinem 18. Geburtstag nicht von allein auf: Was du einmal eingestellt hast, bleibt deine Entscheidung.

Was passiert, wenn du etwas nicht angibst. Hochschul-E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sind für den Vertragsschluss erforderlich; ohne sie entsteht kein persönliches Konto. Für Konten von Fachschaften und Gruppen gilt das Geburtsdatum nicht — eine Gruppe hat keins; dort muss stattdessen die verantwortliche Person volljährig sein (Abschnitt 3.15). Alle übrigen Angaben aus Abschnitt 3.1 sind freiwillig — fehlen sie, bleibt dein Profil einfach leerer, und die Personensuche schlägt dich seltener vor. Ein Nachteil entsteht dir daraus nicht.

7. Sichtbarkeit für andere Nutzende

Dein Profil und deine Inhalte sind grundsätzlich nur für Mitglieder deines Campus sichtbar. Beiträge kannst du pro Beitrag enger stellen (nur Verbindungen) oder für alle Campus öffnen.

Wer dein Profil sieht. In den Einstellungen unter Privatsphäre wählst du „Alle" oder „Nur Verbindungen". Bei „Nur Verbindungen" sehen Personen, mit denen du nicht verbunden bist, nur deinen Namen, deinen Benutzernamen und dein Profilbild, dazu die Möglichkeit, dich anzufragen, zu melden oder zu blockieren. Deine Beiträge, Stories und Highlights sehen sie nicht — auch nicht im Campus-Feed, in den Campus-Hits oder als Bilddatei —, ebenso wenig deine Kurzbeschreibung, deine Kurse (bis auf die Ausnahme für Lernwünsche und Lern-Sessions, siehe unten), deinen Studiengang und den Zeitpunkt deiner letzten Aktivität. Das setzt unser Server durch, nicht nur die App: Diese Angaben werden an Personen, die dein Profil nicht sehen dürfen, gar nicht erst ausgeliefert. Dasselbe gilt für Personen, die du blockiert hast oder die dich blockiert haben.

Die Moderation deines Campus und unsere Administration sehen dein vollständiges Profil unabhängig von dieser Einstellung; sie brauchen es, um Meldungen zu prüfen.

Lernwünsche und Lern-Sessions sind eine Ausnahme, die du selbst auslöst. Setzt du einen Lernwunsch oder startest eine Lern-Session (Abschnitt 3.17), sehen ihn die Personen deines Campus, die denselben Kurs in ihrem Profil haben und in deiner Altersgruppe sind — auch bei „Nur Verbindungen". Sie erfahren dann deinen Namen, deinen Benutzernamen, dein Profilbild, dass du diesen Kurs belegst und die Angaben des Wunsches bzw. der Session, aber nicht den Rest deines Profils. Die App sagt dir das, bevor du speicherst bzw. startest. Wer unter 18 ist, wird nur anderen unter 18 gezeigt und sieht nur sie; Lern-Sessions sind Volljährigen vorbehalten (nach dem angegebenen Geburtsdatum). Wer kein Geburtsdatum hinterlegt hat, wird niemandem gezeigt. Konten von Gruppen sehen Lernwünsche und Lern-Sessions nicht. Nimmst du den Wunsch zurück oder beendest die Session, endet auch die Ausnahme.

Für Minderjährige ist „Nur Verbindungen" voreingestellt. Wer unter 18 ist und nichts anderes gewählt hat, ist automatisch nur für Verbindungen sichtbar; das gilt auch, solange kein Geburtsdatum hinterlegt ist. Du kannst es selbst ändern. Grund sind Art. 25 Abs. 2 DSGVO (datenschutzfreundliche Voreinstellungen), Art. 28 DSA (Schutz Minderjähriger auf Plattformen) und § 24a JuSchG (Vorsorgemaßnahmen). Nicht sichtbar für andere sind: deine E-Mail-Adresse, dein Geburtsdatum, dein Gerätekennzeichen für Mitteilungen, deine Kaufhistorie und deine Sicherheitseinstellungen.

Sichtbar sind dagegen die Abzeichen an deinem Namen: eine laufende Plus-Mitgliedschaft und eine laufende Campus-Vertretung. Die App zeigt anderen nur, dass das Merkmal gerade gilt, nicht bis wann. Technisch wird das jeweilige Enddatum jedoch mit deinem Profil an die Geräte anderer Mitglieder deines Campus übertragen und ließe sich dort auslesen. Behandle beide Daten deshalb als campusweit einsehbar.

Ebenfalls campusweit sichtbar sind die Bestenlisten der Spiele: Wenn du ein Spiel spielst, erscheinen dein Name, dein Punktestand und deine Fakultät in der Rangliste deines Campus.

Und campusweit sichtbar sind die „Hits" — der Wochenrückblick deines Campus. Er zeigt, was auf deinem Campus zuletzt am meisten Zuspruch bekommen hat — mit Beitrag, deinem Namen, deinem Bild und der Zahl der Herzen. Es gibt ihn in zwei Ausprägungen:

Nur Beiträge der letzten 30 Tage kommen für die gezählte Ausprägung infrage; vorgeschlagen und gewählt werden kann nur, was höchstens 14 Tage alt ist. Gruppenbeiträge und Beiträge mit verborgener Herzenzahl nie.

Ausgezeichnet werden nur Beiträge von Volljährigen. Wer noch keine 18 ist, erscheint in keiner der beiden Ausprägungen — weder auf dem Podest noch in den Themenlisten noch auf dem Wahlzettel; sein Beitrag lässt sich auch nicht vorschlagen. Ist bei einem Konto kein Geburtsdatum hinterlegt, gilt es hier als nicht volljährig. Grund ist Art. 25 Abs. 2 DSGVO: Eine Voreinstellung, die einen Beitrag campusweit mit Namen und Bild heraushebt, soll für Minderjährige nicht gelten. Vorschlagen und wählen dürfen dagegen alle ab 16.

Dein Widerspruch (Art. 21 DSGVO): In den Einstellungen unter Privatsphäre kannst du „Meine Beiträge dürfen Campus-Hits werden" ausschalten. Danach erscheinen deine Beiträge in keiner der beiden Ausprägungen mehr — auch nicht die, die gerade dort stehen. Du kannst uns stattdessen auch unter support@campounet.com widersprechen.

8. Profilbesucher — „Wer hat dein Profil angesehen"

Diese Funktion ist standardmäßig ausgeschaltet. Sie beruht auf drei Regeln:

Der Widerruf wirkt in beide Richtungen: Schaltest du die Funktion ab, erscheinst du auch rückwirkend nicht mehr in den Listen anderer. Die Besuchsdaten sind Teil deines Datenexports.

Mitteilung bei einem Besuch. Wenn du es zusätzlich einschaltest (Vorgabe: aus), bekommst du eine Mitteilung, wenn jemand dein Profil besucht. Dabei ist zu unterscheiden, wo sie erscheint: Die Push-Mitteilung nennt nie einen Namen, auch nicht mit Campou Plus. Sie landet auf dem Sperrbildschirm, wo sie jeder sieht, der auf dein Telefon schaut — deshalb steht dort nur, dass jemand da war. In der App, in deiner Mitteilungsliste, steht mit Campou Plus der Name; dafür musst du das Telefon entsperren und die App öffnen. Mit Plus kommt die Mitteilung außerdem sofort. Ohne Plus steht auch in der App kein Name, und du erfährst nur, dass jemand da war, nicht wer; diese Mitteilung ist dann zugleich Werbung für Campou Plus. Sie kommt gebündelt höchstens einmal pro Stunde und höchstens dreimal in 24 Stunden, damit sich aus dem Zeitpunkt nicht ablesen lässt, wer es war. Beim Einschalten speichern wir den Zeitpunkt und welchen Hinweistext du dabei gesehen hast, um deine Einwilligung nachweisen zu können. Ausschalten kannst du sie jederzeit am selben Schalter. Zugestellt wird sie wie jede Push-Mitteilung über Expo und die Dienste von Apple bzw. Google (Abschnitt 11). Im Datenexport stehen Besucher nur unter denselben Regeln wie in der Besucherliste; ohne Plus enthält er nur die Zeitpunkte.

Erst ab 18 Jahren. Für 16- und 17-Jährige ist die Funktion vollständig gesperrt: Sie erscheinen in keiner Besucherliste, sehen keine und es wird zu ihren Besuchen nichts gespeichert. Die Sperre wirkt auf Datenbankebene, nicht nur in der App. Wo das Geburtsdatum nicht bekannt ist (Konten aus der Zeit vor der Altersprüfung), gilt die Funktion ebenfalls als gesperrt.

9. Werbung

Campou zeigt Anzeigen — als Karte im Feed und als Folie zwischen Stories. Sie finanzieren den kostenlosen Zugang. Wichtig ist, was dabei nicht passiert:

Eigene Hinweise per Mitteilung. Werbung für Campou Plus schicken wir nur als Profilbesuch-Mitteilung und nur, wenn du sie eingeschaltet hast (Abschnitt 8).

Zielgruppenbeschreibung. Um Werbepartnern zu zeigen, wen sie an einem Campus erreichen, berechnen wir daraus Häufigkeitsverteilungen — etwa wie viele Mitglieder in welcher Altersgruppe, welchem Studiengang, welchem Studienjahr sind und welche Interessen wie oft vorkommen. Herausgegeben werden nur diese Verteilungen, nie einzelne Angaben und nie Kombinationen, aus denen sich eine Person ergäbe. Für die Altersgruppen wird das Geburtsdatum mitbenutzt, das ursprünglich für die Altersprüfung erhoben wurde; wir halten diese Weiterverarbeitung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO für vereinbar, weil das Ergebnis keinen Personenbezug mehr hat. Du kannst dieser Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen (support@campounet.com).

10. Menschen, die kein Konto bei uns haben

In Campou können Daten über Personen entstehen, die selbst nicht dabei sind. Das betrifft vier Fälle:

Für die ersten drei Fälle gilt: Quelle dieser Daten sind immer andere Nutzende, nicht öffentliche Verzeichnisse. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das Interesse ist der Meinungsaustausch Studierender über Lehre und Campus-Leben. Sichtbar sind die Angaben nur für Mitglieder des jeweiligen Campus.

Wir können die betroffenen Personen nicht einzeln benachrichtigen, weil wir zu einem bloßen Namen keine Kontaktdaten haben. Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO lässt das zu, verlangt dafür aber geeignete Schutzmaßnahmen — diese öffentliche Information ist eine davon. Die zweite:

Wenn du hier genannt oder abgebildet bist, schreib an support@campounet.com. Wir beantworten deine Auskunft nach Art. 15 DSGVO, löschen oder berichtigen den Eintrag nach Art. 16 und 17 und nehmen Widersprüche nach Art. 21 entgegen. Du brauchst dafür kein Konto. Denselben Weg gibt es zusätzlich als Meldeformular unter campounet.com/melden.html.

11. Empfänger und Auftragsverarbeiter

Wir verkaufen keine Daten und betreiben keine Werbe-Tracker. Für den Betrieb setzen wir folgende Dienstleister ein, die weisungsgebunden für uns verarbeiten (Art. 28 DSGVO):

DienstleisterWofürRegion
SupabaseHosting, Datenbank, Anmeldung, DateispeicherEU (Irland)
ResendVersand von Anmelde- und Systemmails, auch der Eingangsbestätigung und Entscheidung an Menschen, die ohne Konto gemeldet haben (von melden@)Versand aus der EU (Irland), Speicherung in den USA — siehe Abschnitt 12
Expo / EASApp-Auslieferung, Updates, Push-ZustellungUSA
Expo / EAS (zweite Rolle)eigener Verantwortlicher, nicht weisungsgebunden: Expo wertet Daten aus unserer Nutzung in zusammengefasster oder entpersonalisierter Form aus, um die eigenen Dienste zu verbessernUSA
CloudflareDomain, DNS, E-Mail-WeiterleitungUSA, weitere Standorte weltweit
ProtonPostfächer für support@, melden@ und behoerden@ — darin auch Anfragen nach Art. 15–21 DSGVO und MeldungenSchweiz (Angemessenheitsbeschluss)
StripeZahlungsabwicklung im Web und auf AndroidEU / USA
RevenueCatVerwaltung der Käufe in der iOS-AppUSA
Apple, GoogleBereitstellung der App, Zahlungsabwicklung im jeweiligen Store, Zustellung von Push-Mitteilungen (Apple Push Notification Service, Google Firebase Cloud Messaging)USA, weitere Standorte weltweit
AnthropicErzeugung von Systembeiträgen und Campus-Vorlagen; übermittelt werden ausschließlich Hochschulname und Konfiguration, keine NutzerdatenUSA

Diese Dienstleister setzen ihrerseits Unterauftragnehmer ein. Das ist üblich und vertraglich zugelassen. Wir benennen die, bei denen Daten aus dieser App tatsächlich anfallen:

ÜberUnterauftragnehmerWofürRegion
SupabaseAmazon Web Servicesdie Datenbanken selbstEU (Irland)
SupabaseGoogletechnische Protokolle (BigQuery)USA
Supabase(nicht einzeln benannt)Echtzeit-Verarbeitung (Abos auf Datenänderungen) — Supabase hat den bisherigen Dienstleister Fly.io am 12.10.2026 von seiner Unterauftragnehmerliste genommen und keinen Nachfolger benanntUSA, weitere Standorte weltweit
SupabaseCloudflare, Upstash, VercelBetrieb einzelner Teile der PlattformUSA, weitere Standorte weltweit
SupabaseSentryFehlerprotokolle, in denen eine Nutzerkennung vorkommen kannUSA
ResendAmazon Web Servicesder tatsächliche Versand der Mails; der Versandweg liegt in IrlandUSA (Unternehmen), Versand EU (Irland)
ResendCloudflare, Vercel, PlanetScale und weitereBetrieb der Plattform von ResendUSA

Supabase setzt darüber hinaus weitere Unterauftragnehmer für den eigenen Geschäftsbetrieb ein (Vertrieb, Support, Buchhaltung) — darunter auch OpenAI. Nach der Beschreibung des Anbieters kommen sie mit den Daten dieser App nicht in Berührung. Wir nennen OpenAI hier trotzdem, weil wir an anderer Stelle sagen, dass unser eigener KI-Dienst keine Nutzerdaten erhält — das gilt für unseren Dienst, und über die Unterauftragnehmer unseres Datenbankanbieters entscheiden nicht wir. Die vollständige, jeweils aktuelle Liste veröffentlicht Supabase unter supabase.com/legal/customer-resources/subprocessor-list.

Zwei Rollen bei einem Anbieter. Für alles, was wir an Expo geben, ist Expo unser weisungsgebundener Auftragsverarbeiter. Für zusammengefasste oder entpersonalisierte Auswertungen zur Verbesserung der eigenen Dienste ist Expo dagegen selbst Verantwortlicher und nicht an unsere Weisung gebunden. Wir sagen das hier, weil die Tabelle sonst den Eindruck erweckte, alle genannten Dienstleister handelten ausschließlich für uns.

Zusätzlich rufen einzelne Funktionen fremde Server direkt von deinem Gerät auf. Dabei werden keine Kontodaten übermittelt, technisch aber deine IP-Adresse:

12. Übermittlung in Drittländer

Wo möglich, wählen wir EU-Regionen; Datenbank und E-Mail-Versand liegen in der EU. Wo eine Verarbeitung außerhalb stattfindet, nennen wir die Grundlage für jeden Dienst einzeln:

DienstLandGrundlage der Übermittlung
ProtonSchweizAngemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; ergänzend die Standardvertragsklauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag
StripeUSAStandardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
RevenueCatUSAStandardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
CloudflareUSAStandardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
AnthropicUSAStandardvertragsklauseln; übermittelt werden keine Nutzerdaten
Apple, Google (Push-Zustellung)USAZwei Grundlagen nebeneinander: Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework) und Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, die in den Vertragsbedingungen beider Anbieter enthalten sind
ResendUSAZwei Grundlagen nebeneinander: Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO aus dem von uns unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag und Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework). Versendet wird aus Irland; gespeichert werden Nachrichteninhalt, Zustellprotokolle und Kontodaten in den USA
Expo / EASUSAStandardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Modul 2 für die Auftragsverarbeitung, Modul 1 für die zusammengefassten Auswertungen), einbezogen über Abschnitt 3.2 der Nutzungsbedingungen von Expo

Warum bei manchen Diensten zwei Grundlagen stehen. Ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission kann vom Gerichtshof für ungültig erklärt werden — beim Vorgänger des heutigen Beschlusses ist das zweimal geschehen. Ruhte eine Übermittlung allein darauf, wäre sie am Tag einer solchen Entscheidung ohne Grundlage. Deshalb nennen wir dort, wo beides vorliegt, beides: Fällt die eine Grundlage weg, trägt die andere weiter. Sollte für einen Dienst keine der genannten Grundlagen mehr bestehen, stellen wir die Übermittlung an ihn ein oder ersetzen den Dienst; wir stützen sie nicht auf eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO.

Eine Kopie der Garantien stellen wir für jeden hier genannten Dienst auf Anfrage an support@campounet.com bereit (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO). Bei Expo ist das der Abschnitt 3.2 der dortigen Nutzungsbedingungen in der für uns geltenden Fassung.

Wir sagen offen, wo etwas fehlt: Bei Expo/EAS ist die Übermittlung zwar durch die Standardvertragsklauseln gedeckt, der zugehörige Anhang II (technische und organisatorische Maßnahmen) ist im Vertragstext aber nicht ausgefüllt, und eine Übermittlungs-Folgenabschätzung liegt uns nicht vor. Beides haben wir angefordert.

Auch bei einem Dienst mit EU-Region kann ein Teil der Verarbeitung im Ausland stattfinden. Bei unserer Datenbank ist das so, und wir halten es hier ausdrücklich fest:

13. Speicherdauer

DatenDauer
Konto, Profil, Inhaltesolange dein Konto besteht. Löschst du einen Beitrag, eine Story oder eine Anzeige oder ersetzt du dein Profilbild, löscht ein nächtlicher Auftrag die zugehörigen Bilder und Videos, frühestens eine Woche nach dem Hochladen und in der Regel spätestens zwei Wochen danach. Die Datei bleibt, solange noch etwas auf sie verweist: eine Weiterleitung des Beitrags in einem Chat oder einer Story oder eine Meldung, bis über sie entschieden ist
Dein Konto, wenn du es drei Jahre nicht benutzt36 Monate nach deiner letzten Nutzung löschen wir es samt allen Daten. Vorher melden wir uns zweimal an deine hinterlegte Adresse: 30 Tage und 7 Tage vorher. Eine einzige Anmeldung setzt die Frist zurück — du musst nichts bestätigen und auf nichts antworten. Mehr dazu in Abschnitt 14
Fotos und Dateien in NachrichtenWir löschen sie mit der Nachricht oder mit deinem Konto. Bei Nachrichten, die sich selbst löschen, und bei gelöschten Gruppen löscht ein nächtlicher Auftrag die Datei, frühestens eine Woche nach dem Hochladen; bis dahin kann sie niemand abrufen außer der Person, die sie hochgeladen hat. Ist eine Nachricht gemeldet, läuft sie nicht ab und ihre Datei bleibt, bis über die Meldung entschieden ist. Von der Moderation entfernte Dateien kann niemand abrufen, auch nicht die Person, die sie hochgeladen hat (Abschnitt 3.8). Ein nächtlicher Auftrag löscht Dateien gelöschter Konten, entfernte Dateien nach Ablauf der Quarantäne und Dateien, auf die kein Beitrag, keine Story, keine Nachricht, kein Profil und keine Anzeige mehr verweist
Stories24 Stunden in der Anzeige, danach nur noch in deinem privaten Archiv, solange dein Konto besteht
Wer deine Story gesehen hatmit der Story, spätestens nach 90 Tagen
Profilbesuche30 Tage, danach automatische Löschung
Wessen Nachrichten-Einstellung du abgefragt hast (Schutz davor, dass jemand massenhaft abfragt, wer nur Nachrichten von Kontakten annimmt)24 Stunden, danach löscht ein stündlicher Auftrag den Eintrag; kein Mensch sieht diese Liste, sie dient nur der automatischen Prüfung
Anonyme Chaträume und die Nachrichten darin90 Tage; länger nur, wenn zu dem Raum eine Meldung offen ist
Beiträge im anonymen Campus-Board90 Tage; länger nur, wenn zu dem Beitrag eine Meldung offen ist
Nachrichten mit SelbstlöschungAb dem eingestellten Zeitpunkt werden sie nicht mehr angezeigt; ein nächtlicher Auftrag löscht sie danach aus der Datenbank
Erinnerungen an Terminebis du sie zurücknimmst; nach dem Termin werden sie automatisch gelöscht (mit sieben Tagen Nachlauf, falls ein Termin verschoben wird)
Zahlungen, die zu keinem Konto passen (E-Mail-Adresse + Kauf)12 Monate ab Zahlung, dann Löschung
KaufbelegeUnsere eigene Zeile — welches Produkt bis wann freigeschaltet ist — wird mit deinem Konto gelöscht. Der Beleg im handels- und steuerrechtlichen Sinn entsteht beim Zahlungsdienstleister (Stripe, Apple, Google) und bleibt dort für die gesetzlichen Fristen, in der Regel 10 Jahre; unsere Buchhaltung stützt sich auf dessen Abrechnungen, nicht auf diese Zeile. Deshalb steht deinem Löschverlangen hier nichts entgegen
In-App-Benachrichtigungen90 Tage, danach automatische Löschung; du kannst sie jederzeit selbst entfernen
Nutzungsstatistik (welche Funktion wann benutzt wurde)90 Tage, danach automatische Löschung. Was darüber hinaus bleibt, sind Tagessummen ohne Bezug zu einzelnen Konten
Kurs im Katalog deines Campus (Nummer und Titel)bleibt dem Campus. Er verschwindet nicht, wenn du ihn aus deinem Profil nimmst oder dein Konto löschst — sonst verlören alle anderen ihren Kurs
Vermerk, wer einen Kurs angelegt hatendet mit deinem Konto: bei der Löschung wird der Vermerk entfernt, die Katalogzeile bleibt ohne ihn stehen
Zählspur über das Anlegen von Kursen (Kennung und Zeitpunkt)2 Tage. Ein täglicher Auftrag löscht ältere Einträge für alle; legst du einen Kurs an, entfernen wir deine älteren Einträge zusätzlich dabei
Lernwunschbis zum Tag nach dem angegebenen Klausurtermin, spätestens sechs Wochen nach dem letzten Speichern; danach unsichtbar und durch einen täglichen Auftrag gelöscht. Zurücknehmen löscht sofort
Lern-Sessionbis zu ihrem Ende, höchstens sechs Stunden; danach unsichtbar und innerhalb einer Stunde gelöscht. Beenden löscht sofort
Zähler für Lernwunsch und Lern-Session (Kennung und Zeitpunkt)2 Tage
Anmeldesitzungen (Gerätekennung, IP-Adresse, Anmeldezeitpunkt, letzte Nutzung, zweiter Faktor)bis du die Sitzung beendest, dich abmeldest oder dein Konto löschst. Darüber hinaus endet eine Sitzung von selbst: nach 90 Tagen ohne Nutzung und in jedem Fall spätestens ein Jahr nach der Anmeldung. Danach meldest du dich neu an. Du siehst und beendest deine Sitzungen jederzeit selbst unter „Wo du angemeldet bist" (Abschnitt 5)
Anmeldeprotokoll — je Eintrag: deine Kontokennung, deine E-Mail-Adresse, die Art des Vorgangs, der Zeitpunkt und die IP-AdresseZwei Fristen. Rein technische Einträge (die automatische Erneuerung deines Zugangs, während die App läuft): 7 Tage. Alles übrige — Anmeldung, Passwortwechsel, zweiter Faktor, Adressänderung, Kontolöschung: 90 Tage. Danach löscht ein täglicher Auftrag die älteren Einträge. Wir führen dieses Protokoll, um einem gemeldeten fremden Zugriff nachgehen und eine Datenpanne untersuchen zu können (Art. 32 DSGVO); es ist für niemanden ausser uns einsehbar. Die kürzere Frist für die technischen Einträge gibt es, weil davon mehrere am Tag entstehen und sie zur Aufklärung nichts beitragen
Zustellprotokolle beim Mailversand (Empfänger, Zeitpunkt, Zustellergebnis)30 Tage beim Auftragsverarbeiter Resend — abhängig vom dort gebuchten Tarif
Protokolle beim Hosting-Auftragsverarbeiter (technische Zugriffe, Anmeldevorgänge, IP-Adresse)7 Tage bei Supabase — abhängig vom dort gebuchten Tarif
Vermerk, für welchen Kurs du Lernpartner-Mitteilungen ausgelöst oder bekommen hast2 Tage (bekommen) bzw. 8 Tage (ausgelöst)
Module, Noten und Klausurtermine unter „Mein Studium"nur auf deinem Gerät, siehe Abschnitt 18
Text, den du unter „Aus dem Portal einfügen" einfügstwird nicht gespeichert; verworfen, sobald du die Vorschau schließt
Dein Einladungscodebis zur Löschung deines Kontos
Wer über welchen Einladungscode kam12 Monate, danach automatische Löschung; mit dem eingeladenen Konto sofort
Vermerk über eine abgelehnte Nachrichtenanfrage90 Tage, danach automatische Löschung durch einen täglichen Datenbankauftrag; danach kann dieselbe Person erneut anfragen
Zeitpunkt deiner letzten Nutzernamen-Änderungsolange dein Konto besteht — er ist die Grundlage der 14-Tage-Frist
Vorschläge und Stimmen für die „Hits"4 Wochen, danach automatische Löschung durch einen wöchentlichen Datenbankauftrag. Gebraucht werden nur die laufende und die abgeschlossene Woche; der Rest ist Vorlauf, damit ein ausgefallener Lauf nichts stehen lässt
Meldungen, Moderationsentscheidungen, Begründungen, Widersprüche3 Jahre ab Abschluss des Vorgangs. Eine laufende Sperre und ein offener Widerspruch halten den Vorgang offen; dann läuft die Frist erst danach
E-Mail-Adresse einer Person, die ohne Konto gemeldet hat6 Monate nach der Entscheidung, sobald das Ergebnis zugestellt oder der Versand endgültig gescheitert ist; gelöscht durch einen täglichen Datenbankauftrag. Die Meldung selbst wie in der Zeile darüber
E-Mails an melden@ (Postfach)6 Monate nach der Entscheidung über die Meldung; nicht zuordenbare Mails 6 Monate nach Eingang
Kopien entfernter Inhalte (Quarantäne)6 Monate ab der Entfernung, länger nur, solange ein Widerspruch dagegen offen ist; danach automatische Löschung
Protokolle administrativer Vorgänge12 Monate, danach automatische Löschung. Sie halten fest, wer wem eine Rolle gegeben oder genommen hat
Fehlerberichtebis der Fehler behoben und die Behebung überprüft ist
Vorschläge für neue Campus24 Monate ab Eingang
Bewerbungen um die Campus-Vertretung, Anfragen von Fachschaften12 Monate ab Eingang, dann automatische Löschung — auch dann, wenn wir zugesagt haben
Zustimmung zur Zusage als Campus-Vertretung (Fassung und Zeitpunkt)längstens bis zur Löschung deines Kontos — sie wird mit ihm gelöscht
Angebote des Amts (angenommen, abgelehnt oder abgelaufen)90 Tage ab der Entscheidung bzw. ab Ablauf
Rückmeldungen über „Direkt an Campou"Inhalt dauerhaft als Produktarbeit; der Bezug zu deinem Konto wird 12 Monate nach der Bearbeitung getrennt, spätestens 12 Monate nach Eingang
Unsere Antwort daraufmit der Rückmeldung; der Eintrag im Prüfprotokoll (Nachweis, dass wir keine Vorgaben gemacht haben) fällt mit diesem nach 12 Monaten weg
Freigabeliste für Hochschulmitarbeitendesolange die Person für die Hochschule tätig ist
Konto einer Fachschaft oder Gruppe samt Angaben zu den führenden Personensolange das Gruppenkonto besteht
Sicherungskopien der Datenbanktäglich erstellt, 7 Tage aufbewahrt, danach überschrieben

Was eine Sicherungskopie für eine Löschung bedeutet. Löschst du etwas, ist es sofort aus der App verschwunden. In den Sicherungskopien der letzten sieben Tage kann es noch enthalten sein — das ist bei jedem Dienst so, der überhaupt Sicherungskopien anlegt, und es ist der Grund, warum es sie gibt. Wir benutzen sie ausschliesslich, um nach einer Störung den Betrieb wiederherzustellen, nie um einzelne Daten nachzusehen. Und wenn wir sie je einsetzen müssten, werden die Löschungen aus dem dazwischen liegenden Zeitraum danach erneut ausgeführt. Nach sieben Tagen ist die Kopie überschrieben und die Löschung auch dort endgültig.

14. Löschung deines Kontos

In den Einstellungen kannst du dein Konto selbst dauerhaft löschen. Dabei werden deine Anmeldedaten, dein Profil und die daran hängenden Daten sowie deine hochgeladenen Medien entfernt — einschließlich deiner Kaufzeilen; wir behalten davon nichts zurück.

Und wenn du einfach nicht wiederkommst. Ein Konto, das 36 Monate lang nicht benutzt wurde, löschen wir von uns aus — mit allem, was daran hängt. Der Grund ist einfach: Daten aufzubewahren, die niemand mehr braucht, ist kein Service, sondern ein Risiko.

So läuft es ab:

Die drei Jahre sind bewusst länger als die 18 Monate aus Abschnitt 5: Ein Auslands- oder Urlaubssemester soll dich nicht an zwei Fristen gleichzeitig scheitern lassen. Und sie entsprechen der Regelstudienzeit eines Bachelors — wer länger weg war, als ein ganzes Studium dauert, kommt erfahrungsgemäß nicht zurück.

Konten von Fachschaften, Hochschulgruppen und Vereinen sind davon ausgenommen (Abschnitt 3.15). Sie haben einen eigenen Weg: Sie werden ruhend gestellt, nicht gelöscht — sonst verlöre eine Gruppe ihr Archiv, weil gerade niemand im Vorstand war.

Zwei Dinge überdauern das trotzdem, und wir sagen, welche: Angaben, die wir zur Rechtsverteidigung noch brauchen, etwa in einem laufenden Moderations- oder Beschwerdeverfahren — und die Abrechnungen unseres Zahlungsdienstleisters, die dort als steuerlicher Beleg bleiben und auf die wir keinen Löschzugriff haben (siehe Abschnitt 13).

Nachrichten, die du anderen geschickt hast, können in deren Postfach verbleiben — das entspricht dem Charakter eines Nachrichtenaustauschs.

15. Deine Rechte

Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) gegen Verarbeitungen, die auf einem berechtigten Interesse beruhen. Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

In den Einstellungen findest du dafür direkt „Meine Daten herunterladen" und „Konto löschen". Für alles Übrige genügt eine E-Mail an support@campounet.com. Wir antworten unentgeltlich und spätestens innerhalb eines Monats; wenn es länger dauert, sagen wir dir innerhalb dieses Monats, warum.

15a. Dein Widerspruchsrecht

Du kannst jederzeit widersprechen. Gegen jede Verarbeitung, die wir auf ein berechtigtes Interesse stützen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kannst du aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einlegen — Art. 21 Abs. 1 DSGVO. Danach verarbeiten wir diese Daten nicht mehr, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach, die deine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Welche Verarbeitungen das sind, steht in der Tabelle in Abschnitt 4 — überall dort, wo als Rechtsgrundlage „lit. f" genannt ist. Für den Widerspruch genügt eine E-Mail an support@campounet.com. Für zwei davon gibt es zusätzlich einen Schalter in den Einstellungen unter Privatsphäre: „Meine Beiträge dürfen Campus-Hits werden" (Abschnitt 7). Hier stand bis zum 5. Oktober 2026 zusätzlich die Angabe des Geschlechts — die gibt es nicht mehr, und damit auch nichts mehr, dem man widersprechen müsste.

Werbung stützen wir nicht auf ein berechtigtes Interesse an Direktwerbung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 DSGVO: Anzeigen werden nach Campus und Land ausgespielt, nicht nach deiner Person (Abschnitt 9). Der einzige eigene Hinweis auf Campou Plus läuft über deine Einwilligung und endet, sobald du sie am selben Schalter zurücknimmst (Abschnitt 8).

16. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Du hast außerdem das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist die Behörde deines Wohnsitzes oder unseres Sitzes: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, poststelle@ldi.nrw.de

17. Datensicherheit

Der Zugriff auf Daten wird nicht in der App, sondern auf Datenbankebene durchgesetzt: Jede Tabelle hat Regeln, die den Zugriff auf den eigenen Campus und die eigenen Datensätze beschränken. Medien liegen in privaten Speicherbereichen und werden nur über kurzlebige, signierte Links ausgeliefert. Die Übertragung ist verschlüsselt. Bei aktivierter Zwei-Faktor-Authentifizierung wird die zweite Stufe auch für den Datenzugriff verlangt, nicht nur für die Anmeldemaske.

Einen fremden Zugriff kannst du selbst beenden. Unter „Wo du angemeldet bist" (Abschnitt 5) siehst du jedes Gerät, das gerade in deinem Konto angemeldet ist, und beendest jedes andere einzeln oder alle anderen auf einmal. Damit wird aus einem Kontomissbrauch, bei dem du bisher nur melden und warten konntest, etwas, das du in dem Moment abstellst, in dem du es bemerkst.

18. Was auf deinem Gerät gespeichert wird

Campou legt einige Angaben auf deinem Gerät ab, nicht auf unseren Servern. Wir lesen sie nicht aus. Es sind:

Für die ersten drei, für die Spielfragen, für die Marke zu Mitteilungen, für den Einladungscode, für den Suchverlauf und für deinen Studienverlauf mit seinen Erinnerungen stützen wir das auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG: Sie sind unbedingt erforderlich, damit wir dir den Dienst so bereitstellen können, wie du ihn aufgerufen hast — eine Anmeldung, die hält, deine eigenen Einstellungen, dein zuletzt geöffneter Campus, eine Quizfrage, die nicht zweimal kommt, deine Entscheidung gegen Mitteilungen, die wir beachten, die Suche, die du selbst wieder aufrufen willst, und der Studienverlauf, den du selbst anlegst und nur auf deinem Gerät führen willst.

Die Zwischenablage liest die App nur an einer Stelle und nur auf deinen Tipp: „Aus Zwischenablage einfügen" unter „Aus dem Portal einfügen" (Abschnitt 3.17); geleert wird sie nur, wenn du nach der Übernahme darauf tippst, sie zu leeren. Auch das ist ein Zugriff auf dein Gerät; wir stützen ihn auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, weil du ihn mit diesem Tipp ausdrücklich anforderst. Gelesenes bleibt auf deinem Gerät und wird nicht an uns übertragen.

Bei den beiden Zählern sagen wir es genauer. Der Zähler für die Anzeigenhäufigkeit und der Zähler für die Bitte um eine Store-Bewertung dienen nicht dem Dienst, den du aufgerufen hast, sondern begrenzen etwas, das von uns ausgeht. Ob § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG sie trägt, ist umstritten; wir halten es für vertretbar, weil beide allein dazu da sind, dir weniger zuzumuten — ohne sie kämen mehr Anzeigen und die Bewertungsfrage öfter. Beide bleiben auf deinem Gerät, wir lesen sie nicht aus, sie enthalten keine Kennung und sie erlauben kein Wiedererkennen. Willst du sie los, entfernst du die App.

Werbe- oder Analyse-Kennungen sind in keinem dieser Fälle darunter. Du löschst alles, indem du die App entfernst.

Das Gerätekennzeichen für Mitteilungen ist etwas anderes: Es abzurufen ist ein Zugriff auf eine Information in deinem Gerät und braucht deine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG. Die gibst du mit der Systemabfrage, wenn du Mitteilungen erlaubst; schaltest du sie ab oder meldest dich ab, löschen wir das Kennzeichen (siehe Abschnitt 3.11).

19. Automatisierte Entscheidungen und Sortierung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Moderationsentscheidungen trifft ein Mensch, und jede Maßnahme wird begründet.

Sortiert wird dagegen, und zwar knapper, als man vermuten würde: In welcher Reihenfolge du Beiträge siehst, ergibt sich aus der Aktualität und aus deinen angegebenen Interessen — trifft eine der Kategorien, die der Autor seinem Beitrag selbst gegeben hat, eines der Interessen, die du dir selbst ausgewählt hast, rückt der Beitrag um zwölf Stunden nach oben. Mehr fließt nicht ein: weder deine Verbindungen noch was du gelesen, angesehen oder wie lange du irgendwo verweilt hast. Gerechnet wird das auf deinem Gerät.

Wen die App dir als Person vorschlägt, ergibt sich dagegen aus gemeinsamem Campus, Studiengang, Studienjahr, gemeinsamen Kursen und gemeinsamen Verbindungen. Das Geschlecht floss bis zum 5. Oktober 2026 leicht mit ein; seitdem nicht mehr, und die Angabe gibt es nicht mehr. Das ist eine Sortierung, keine Entscheidung — du siehst alle Inhalte, nur in anderer Reihenfolge, und du kannst deine Interessen jederzeit in den Einstellungen ändern oder leeren.

Die Suche ordnet ihre Treffer nach inhaltlicher Ähnlichkeit zu dem, was du eingibst. Das betrifft nur die Suche, nicht den Feed.

Lernwünsche und Lern-Sessions werden nur nach Zeit sortiert (neueste zuerst; ein Lernwunsch rückt höchstens einmal in sieben Tagen nach oben). Über dich wird dabei nichts ausgewertet.

Der Marktplatz sortiert anders, und er kennt eine bezahlte Stelle. Dort zählen nur zwei Angaben: zuerst die zuletzt nach oben geholten Anzeigen, danach alle übrigen nach Einstelldatum. Über keine Person, kein Verhalten und kein Profil wird dabei etwas ausgewertet. Das Nach-oben-Holen ist eine bezahlte Funktion von Campou Plus; eine so platzierte Anzeige trägt sichtbar den Hinweis „Bezahlt platziert". Mehr dazu in den Nutzungsbedingungen, Abschnitt 5.

20. Änderungen

Wir können diese Erklärung anpassen, etwa wenn Funktionen hinzukommen. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir dich in der App.

Zum „Stand" oben. Er nennt den Tag, an dem diese Fassung geschrieben wurde — nie einen Tag in der Zukunft. Bis zum 23. September 2026 war das anders: Die zuletzt veröffentlichte Fassung trug „Stand 24. September 2026", obwohl sie am 22. September online ging. Deshalb steht über dieser Fassung ein früheres Datum als über der vorigen, ohne dass etwas zurückgenommen worden wäre. Ältere Fassungen bekommst du auf Anfrage an support@campounet.com.